Sondernutzung Warenständer / Werbetafeln / Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen

Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Warenständern / Werbetafeln in der Fußgängerzone

Antragstellung:
schriftlich

Benötigte Unterlagen:
Angaben über Art, Größe und Warenangebot.

Gebühr:
Gemäß Satzung.

Zuständige Dienststellen