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Landeserziehungsgeld (Antragstellung)



Für Sie da:

Bürgeramt
Tel: 07361 52-1087 und 1097


Stadt Aalen
Eltern- und Erziehungsgeldstelle
Marktplatz 30
73430 Aalen
E-Mail: buergeramt@aalen.de

Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 16.30 Uhr
Mittwoch, 7.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

auch zuständig für diese Dienstleistung:
Bezirksamt Unterkochen
Bezirksamt Wasseralfingen
Geschäftsstelle Dewangen
Geschäftsstelle Ebnat
Geschäftsstelle Fachsenfeld
Geschäftsstelle Waldhausen
Ortschaftsverwaltung Hofen
Für die Kernstadt ist die Erziehungsgeldstelle für Sie da. Wenn Sie in einem Stadtbezirk wohnen, ist das dortige Bezirksamt / die Geschäftsstelle zuständig (siehe blauer Kasten).

Anträge auf Bundes- und Landeserziehungsgeld (Geburten bis 31. Dezember 2006) sowie Elterngeld (Geburten ab 1. Januar 2007) können bei den genannten Stellen abgegeben werden. Diese werden dann an die L-Bank weitergeleitet.

Weitere Informationen zum Erziehungs- und Elterngeld erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank. Hier steht eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 0800 664 54 71 zur Verfügung. Der Antrag kann von den Antragstellern auch direkt an die L-Bank gesendet werden.

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Externe Links:
Elterngeld L-Bank