Reisegewerbekarten
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Auszug aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (bei Schaustellertätigkeit)
Gebühr: 200 bis 500 Euro
Zuständige Dienststellen
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