Reisegewerbekarten

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Auszug aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung (bei Schaustellertätigkeit)

Gebühr: 200 bis 500 Euro

Zuständige Dienststellen