Lebensbescheinigung

Für Renten- und Pensionsansprüche von Senioren wird häufig eine Lebensbescheinigung benötigt.

Beantragung der Lebensbescheinigung:

Persönlich unter Vorlage des Ausweisdokumentes. Mitzubringen ist auch der von der Rentenstelle übersandte Vordruck.

Gebühren:

Bei Rentenansprüchen aus dem Ausland und bei privatversicherten Renten beträgt die Gebühr für die Bescheinigung 8,00 €.
Lebensbescheinigungen für die gesetzliche Rentenversicherung im Inland sind gebührenfrei (§ 64 SGB X).

Unsere Anschrift

Rathaus Hofen
Dorfstraße 9
73433 Aalen-Hofen

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Öffnungszeiten

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

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