Kindererziehungszeiten, Bescheinigung

Auf Anforderung des Rentenversicherungsträgers kann die Meldebehörde die Meldezeiten der Kinder und des erziehenden Elternteils für die eventuelle Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bescheinigen.

Zur Beantragung der Bescheinigung muss das Anforderungsschreiben des gesetzlichen Rententrägers und ein Ausweisdokument vorgelegt werden. 

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Rathaus Hofen
Dorfstraße 9
73433 Aalen-Hofen

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Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
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Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

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